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Kaiserslautern-Süd |
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"Rechnungen weder geprüft noch bezahlt"
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Kaiserslautern-Süd:Interessengemeinschaft
der Handwerker am Bau der Regionalen Schule beklagt schleppende
Bearbeitung
(Redaktionsbeitrag) |
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In großem Umfang liegen der Verbandsgemeinde
Kaiserslautern-Süd seit Februar, März und April Abschlagsrechnungen
von am Erweiterungsbau der Regionalen Schule in Queidersbach beteiligten
Handwerkern vor, die weder geprüft noch bezahlt sind. Das
sagt Rechtsanwalt Adelbert Halm aus der Anwaltssozietät Halm
& Preßer (Neunkirchen), der acht am Bau tätige
Handwerker oder Firmen in Einzelmandaten vertritt und außerdem
für eine Interessengemeinschaft der Handwerker spricht.
Halm beschreibt die Situation: "Die Handwerker werden
aufgefordert, Mängel zu beseitigen, die als solche umstritten
sind; die Handwerker werden aufgefordert, Arbeiten auszuführen,
die so nicht beauftragt sind; und die Handwerker werden aufgefordert,
Arbeiten auszuführen, die planerisch noch gar nicht geprüft
und vorgegeben sind." Es könne nicht sein, dass "die
Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd die Probleme,
die sie mit der ehemaligen Bauleitung hat, auf dem Rücken
der Handwerker austrägt". Bis März sei das Bauvorhaben
normal gelaufen, dann habe die Verbandsgemeinde Anfang April den
Firmen mitgeteilt, dass wegen "einer nicht vorhersehbaren
Entwicklung" ein Wechsel in Bauleitung und Baubetreuung eingetreten
sei und ein Nachfolgebüro beauftragt werde. Bürgermeister
Uwe Unnold habe um Verständnis gebeten, dass es zu geringfügigen
Verzögerungen kommen könne.
Die Baustellen-Unterbrechung habe eindeutig die Verbandsgemeinde
zu vertreten, betont Halm. Der ehemalige Bauleiter sei als Erfüllungsgehilfe
der Verwaltung anzusehen, ein Verschulden gleich welcher Art sei
deshalb der Verbandsgemeinde zuzurechnen. Nach Meinung der VG-Verwaltung
war der ehemalige Bauleiter nicht berechtigt, im Namen der Verbandsgemeinde
Zusatzaufträge zu erteilen, Rapportzettel zu unterschreiben
und vieles mehr. Diese Auffassung habe zu erheblichen Problemen
geführt, so Hahn.
Das nachfolgende Bauleitungs-Büro, habe eine Mängelliste
erstellt und diese an die Handwerker versandt mit der Aufforderung,
Arbeiten fortzuführen und Mängel zu beseitigen. Über
die Mängel gibt es Halm zufolge unterschiedliche Auffassungen,
ebenso seien verlangte Leistungen von den Verträgen nicht
gedeckt gewesen. Zu Recht stellten sich deshalb die Handwerker
auf den Standpunkt, dass sie nur Mängel beseitigen, die sie
zu vertreten haben und nicht etwa Arbeiten ausführen, die
sich nicht aus dem Leistungsverzeichnis ergeben.
Nachdem Handwerker und am Bau befindliche Firmen eine Interessengemeinschaft
gebildet hatten, habe seine Kanzlei den Vorschlag gemacht, ein
oder zwei Tage vor Ort eine Besprechung mit Bauleitung, Handwerkern
und Verbandsgemeindeverwaltung in allen Gewerke durchzuziehen,
um die anstehenden Probleme abzuarbeiten. Die Verbandsgemeinde
sei nach anfänglichem Interesse auf diesen Vorschlag nicht
mehr zurückgekommen.
Der Rechtsanwalt: "Alle Handwerker haben ihre Bereitschaft
erklärt, Mängel zu beseitigen."
Doch es gebe Meinungsverschiedenheiten über einzelne Vertragsinhalte.
Die Verbandsgemeinde setze außerdem unangemessene Nachfristen
und drohe jedem Handwerker mit Kündigung und Ersatzvornahme.
Die Verwaltung nehme nicht zur Kenntnis, dass sie bei den meisten
Handwerkern sowohl bei Rechnungs- als auch bei Abschlagzahlungen
seit Monaten im Verzug sei, kritisiert Halm. Daraus hätten
die Handwerker das eigene Recht, den Vertrag zu kündigen
oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
"Die Handwerker kritisieren, dass die Verbandsgemeinde derzeit
nur daran interessiert sei, die Schule bis zu Beginn der neuen
Schuljahrs fertigzustellen und aus diesem Grund die Angelegenheit
völlig einseitig bearbeitet. Halm bedauert, dass sein
Vorschlag Vor-Ort-Besprechung mit allen Firmen nicht
zum Tragen gekommen sei.
Seiner Ansicht nach ist das noch immer die beste Lösung.
Er habe Verständnis für den Bauherrn, dass er Gewerke
prüfe und sich nach dem Wechsel der Bauleitung einen Überblick
verschaffen müsse. "Doch es kann nicht sein, dass das,
wie im jüngsten Zeitungsbericht angekündigt, bis September
dauern soll und Firmen weiter auf ihr Geld warten." (red)
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Hierzu die Meinung der SPD-Fraktion:  |
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Die SPD Fraktion ist der Meinung, dass Firmen,
die ordentliche Arbeit an der Schule geleistet haben, auch entsprechend
entlohnt werden sollen.
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Es kann und darf nicht sein, |
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- dass eine Firma Leistung erbringt, diese Leistungen von dem
neuen Architekturbüro überprüft werden, sie als
notwendig erachtet wurden, der Preis fair ist, und die Ausführung
ordnungsgemäß erfolgt
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- dass die Verwaltung der Verbandsgemeinde, mit ihrem Chef,
Bürgermeister Unnold (FWG) dafür sorgt, dass diese
Firmen ihr Geld nur über Umwege auf dem Klagewege oder
über teure Bürgschaften erhalten.
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Die SPD-Fraktion hat vorgeschlagen, einen runden
Tisch zu installieren, an dem mit den Firmen, den Architekten,
der Verwaltung und den Fraktionsvorsitzenden die Problematik besprochen
und Lösungen gesucht werden sollten. Hier wären garantiert
Lösungen zustande gekommen, mit denen alle hätten leben
können.
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Fakt ist: |
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die Firmen, die Gerichte und die Verwaltung mit Prozessen überzogen
werden,
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der Bau der Schule nach wie vor nicht vorankommt,
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die Rechtssituation an der Schule nicht geklärt ist, |
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die Handwerker lange auf ihr Geld warten müssen, |
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der Rechtsanwalt, den Bürgermeister Unnold (FWG) bestellt
hat, eine Menge Geld
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auf Kosten der Bürger verdienen
wird. |
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Dabei handelt es sich nicht um "Peanuts"
hier geht es um sechsstellige Euro-Beträge, die man sich mit
ein bisschen gutem Willen hätte ersparen können. |
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Bürgermeister Unnold (FWG) behauptet, er
hätte nichts von den Aufträgen, die der ehemalige
Architekt, Dr. Klaus Hemmer, vergeben hätte, gewusst.
Mit dieser Argumentation werden auch die Zahlungen verweigert.
Auf Anfrage der SPD-Fraktion vom 12. Mai 2003, teilte er mit Schreiben
vom 21.10.2003 (auch hier sieht man, wie schnell und effektiv
der Bürgermeister arbeitet) jedoch mit, dass er grundsätzlich
bei allen sog. "Jour Fix"-Terminen (= Besprechung zwischen
Bauleiter, Bauherr und Baufirmen) vor Ort war, ebenso mindestens
ein Vertreter der Bauverwaltung.
Es erscheint unwahrscheinlich, dass hier Unkenntnis vorliegt,
zumal er ja auch entsprechenden Rechnungen anweisen musste.
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Zur weiteren Lektüre empfehlen wir
Auszüge aus Kommentaren und der Rechtsprechung
zu den Themen "Rechte und Pflichten des Bauherrn"
und "Vollmachten des Architekten". |
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